Honorar und Abrechnung
Privatversicherte
In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Konditionen. Diese können zwischen den privaten Versicherungen sehr unterschiedlich sein.
Beihilfe bzw. Heilfürsorge
Wenn Sie als Bundeswehrsoldat*in bzw. Bundeswehrmitarbeiter*in tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck "San/Bw/0218" mit.
Selbstzahler
Sie können auch als Selbstzahler Psychotherapie in Anspruch nehmen. In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten. Abrechnungsgrundlage ist ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Detailübersicht der Kosten.