HONORAR & ABRECHNUNG

Psychotherapie| Beratung & Coaching

Im Folgenden finden Sie die Übersicht der verschiedenen Abrechnungsmodalitäten.

PSYCHOTHERAPIE

Für Abrechnungsstellen

Heilfürsorge

Wenn Sie als Bundeswehrsoldat*in bzw. Bundeswehrmitarbeiter*in tätig und durch die Heilfürsorge versichert sind, können Sie direkt einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt und den ausgefüllten Sanitätsvordruck „San/Bw/0218“ mit.

Heilfürsorge der Polizei

Angehörige der Bundespolizei können ohne weitere Formalitäten Ihre Anfrage an uns stellen.

Angehörige der Landespolizei müssen sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Heilfürsorge erkundigen, ob diese die Behandlung in einer Privatpraxis finanziert. Im Regelfall werden die Kosten für die Behandlung für Angehörige der Landespolizei Brandenburg übernommen.

Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten von privaten Krankenversicherungen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den entsprechenden Konditionen. Diese können zwischen den privaten Versicherungen sehr unterschiedlich sein und hängen vom angeschlossenen Tarif ab. Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich zu einem erhöhten Steigerungsfaktor der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abrechnen. Gegebenenfalls übernehmen die PKVen bzw. Beihilfestellen die Kosten nicht in voller Höhe.

> Detailübersicht der Kosten

Bahn BKK / mkk-meine Krankenkasse

Versicherte der Bahn BKK und mkk-meine Krankenkasse  können sich direkt an uns wenden. Pro Quartal benötigen Sie einen aktuellen Überweisungsschein zur ambulanten Psychotherapie eines niedergelassenen Arztes.

Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten

Für gesetzlich Versicherte ist die Behandlung in unserer Praxis leider nicht ohne Weiteres möglich (eine Ausnahmeregelung besteht für die Bahn BKK und die mkk-meine Krankenkasse ). Gesetzlich versicherte Patienten erhalten Kontakt zu einem Kassentherapeuten über die sog. Psychotherapeutische Sprechstunde. Einen Termin dazu erhalten Sie über die Telefonnummer der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Brandenburg Tel. 116 117.

Erst wenn Sie der Kasse nachweisen können, dass Sie keinen regulären Kassentherapieplatz gefunden haben (Absagen und lange Wartezeiten notieren) und wenn Ihr Behandlungsbedarf offiziell ermittelt wurde (Psychotherapeutische Sprechstunde, Sie erhalten dort das Formular PTV11 als Nachweis oder aktueller Klinikbericht, in dem die ambulante Weiterbehandlung empfohlen wird), besteht die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse Ihnen die Kostenübernahme für eine Privatpraxis zusagt.

Sollten Sie seitens Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit erhalten haben sich im Rahmen der Kostenerstattung einen privaten Psychotherapieplatz suchen zu dürfen, können Sie uns gern eine Anfrage senden. 

Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie als PatientIn RechnungsnehmerIn sind und wir keine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse übernehmen (Abtretung).

PSYCHOTHERAPIE ALS SELBSTZAHLERLEISTUNG

Einzel- oder Gruppentherapie

Psychotherapie

Sollten Sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie selbst tragen wollen, finden Sie unten stehend eine Auflistung der möglichen Kosten.

> Detailübersicht der Kosten

Coaching

Coaching meint die Beratung und Unterstützung eines Mandanten zu einer bestimmten Fragestellung. Es ist ausdrücklich keine Heilbehandlung und wird als Selbstzahlerleistung abgerechnet. Eine Kostenaufstellung finden Sie unten stehend.

> Detailübersicht der Kosten

Paartherapie

Die Durchführung einer Paartherapie wird von Krankenkassen und Beihilfestellen nicht übernommen und ist daher eine Selbstzahlerleistung. Die anfallenden Kosten finden sie in der unten stehenden Kostenaufstellung.

> Detailübersicht der Kosten

TERMINE NACH VEREINBARUNG

Senden Sie uns gerne eine Terminanfrage. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

* Hiermit stimme ich der Datenschutzerklärung zu.